Die ambulante Hospizarbeit Gifhorn e.V. begrüßt zwei neue Trauerbegleiterinnen in den eigenen Reihen. In rund 100 Stunden Fortbildung erwarben Ina Lenzen und Marlies Wasseveld die Qualifikation sowie die erforderlichen Kenntnisse, um als zertifizierte Trauerbegleiterin tätig zu sein. Für Heinrich Heins, 2. Vorsitzender der Hospizarbeit Gifhorn e.V. ein sehr großer Mehrwert in der täglichen Arbeit: „Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen helfen Gespräche bei der Trauerarbeit. Das wir nun auf zwei zusätzlich qualifizierte Helferinnen zurückgreifen können, gibt uns in unserem Handeln sehr viel mehr Spielraum. Fallweises Unterstützen wird hier mit langfristiger Begleitung ergänzt“.
Die Trauerbegleitung ist fester Bestandteil der Hospizarbeit Gifhorn e.V. Mit Hilfe der ehrenamtlich Tätigen wird unter anderem ein Trauertreff und ein Trauercafé in der Gifhorner Geschäftsstelle an der Braunschweiger Straße angeboten. „Die von uns ausgesuchte Fortbildung zur Trauerbegleiterin dauert ca. 1 Jahr und beinhaltet viele verschiedene Inhalte, um Angehörigen seelischen Beistand in den unterschiedlichen Phasen der Trauer zu schenken und ganz persönliche Herausforderungen zu meistern“, fasst Heins zusammen.
Möglich gemacht hat dies eine Förderung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg über 2.500 Euro sowie eine Eigenbeteiligung des Vereins. Ein Engagement, das von Herzen kommt. Christoph Treichel, Direktor der Region Gifhorn, bekräftigt die Unterstützung für dieses sehr persönliche Thema: „Die Hospizarbeit ist meines Erachtens nicht hoch genug zu bemessen. Der Einsatz vieler Freiwilliger in hoch emotionalen Momenten bedingt zwingend einer guten Vorbereitung. Das dies mit entsprechenden Fortbildungen begleitet wird, zeugt von der professionellen Arbeit des Vereins. Ich freue mich, dass wir mit unserer Förderung einen Beitrag leisten konnten, für diese enorm wichtige Arbeit“.
1998 wurde der gemeinnützige Verein gegründet und ist an keine Konfession gebunden. Die ambulante Hospizarbeit Gifhorn hat sich zum Ziel gesetzt, schwerstkranke Menschen mit begrenzter Lebenszeit in der letzten Lebensphase zu begleiten und ihren Familien und Zugehörigen Entlastung anzubieten. Die Hospizbegleiterinnen und -begleiter sind speziell geschult und erhalten fortlaufend Weiterbildungen und Supervisionen. Zudem unterliegen Sie der Schweigepflicht.