Stiftungsfonds

Sie möchten einen höheren Betrag (ab 50.000 Euro) gemeinnützig anlegen und dabei selbst entscheiden, für welchen Zweck die Erträge eingesetzt werden?

Dann ist möglicherweise der Stiftungsfonds das Richtige für Sie.

Ein Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Hier fließt Ihre Zuwendung in einen eigenständigen Stiftungstopf, bleibt aber weiterhin unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Celle•Gifhorn•Wolfsburg einschließlich ihrer Förderschwerpunkte.

Innerhalb dieses Spektrums können Sie den konkreten gemeinnützigen Verwendungszweck selbst festlegen.

Nach einer schriftlichen Vereinbarung erhält der Stiftungsfonds einen eigenen Namen. Einen Stiftungsfonds können Sie zu Lebzeiten gründen, aber auch testamentarisch verfügen.

Um die komplexen Zusammenhänge transparent zu machen, bieten wir Ihnen unsere Kompetenz in Vermögensfragen und vertrauensvolle Gespräche an.

Sie haben Fragen? – Sprechen Sie mit uns!

Bestehende Stiftungsfonds (Auszug)